Was ist die Mindestausrüstung? #
Die Mindestausrüstung umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Gegenstände und Geräte, die auf jedem Boot auf dem Bodensee mitgeführt werden müssen. Sie dient der Sicherheit der Bootsbesatzung und der Einhaltung der Vorschriften der Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO).
Wer gibt die Vorschriften vor? #
Die Vorgaben stammen aus der Bodensee-Schifffahrtsordnung und werden von den zuständigen Behörden der Anrainerstaaten überwacht, in Deutschland insbesondere vom Landratsamt Bodenseekreis. Sie gelten für alle Boote, die auf dem Bodensee betrieben werden, unabhängig von Größe oder Antriebsart.
Warum ist sie notwendig? #
Die Mindestausrüstung stellt sicher, dass Bootsfahrer und Passagiere bei Notfällen oder technischen Problemen ausreichend geschützt sind. Dazu gehört beispielsweise die Rettung von Personen, Signalisierung von Gefahrensituationen, Schutz vor Überbordgehen oder die Möglichkeit, das Boot sicher zu sichern. Ohne diese Ausrüstung können Unfälle schwerwiegender werden und rechtliche Konsequenzen drohen.
Typische Bestandteile der Mindestausrüstung #
Zu den wichtigsten vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen zählen unter anderem:
- Rettungswesten für jede Person an Bord
- Schwimmkörper wie Rettungsring oder Rettungsringkragen mit Wurfleine
- Mundsignalhorn oder ähnliches akustisches Signalgerät
- Handlenzpumpe, Eimer oder Schöpfkelle
- Anker mit Leine oder Kette
- Werkzeug passend zur Bootsgröße
- Verbandskasten
- Feuerlöscher (bei motorisierten Booten über bestimmter Leistung)
- Rote Not-Flagge
- Notbeleuchtung, Rundumlicht mit ausreichender Sichtweite
Fazit #
Die Mindestausrüstung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Bootsführung auf dem Bodensee. Sie gewährleistet die Sicherheit von Personen, erleichtert die Handhabung des Bootes in Notsituationen und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher. Bootsfahrer sollten regelmäßig prüfen, dass ihre Ausrüstung vollständig und funktionsfähig ist.