Der GSC informiert über*:
Versicherungen im Wassersport #
Bei einer Boots- und Yachtversicherungen gilt es grundsätzlich zwischen einer Haftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung zu unterscheiden.
Die Versicherungen haften jedoch nicht grundsätzlich oder vollumfänglich wenn persönliche Fehler oder ein fahrlässiges Verhalten vom Skipper vorliegt. Insbesondere meist dann nicht wenn: vom Verein, einer Versicherung oder einem Dritten eine Regressforderung geltend gemacht wird. Es spielt also auch die persönliche Verantwortung und Absicherung eine entscheidend wichtige Rolle.
Daher ist bei der Nutzung fremder oder gemeinschaftlich genutzer Boote der Abschluss einer eigenen Skipperhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
Yacht-Haftpflichtversicherung #
Die Yacht-Haftpflichtversicherung, oder häufig auch Bootshaftpflicht genannt, bewahrt den Eigner einer Yacht vor dem finanziellen Risiko durch Schäden an Dritten, die er oder eine mitversicherte Person schuldhaft mit seiner Yacht bzw. Boot verursacht. Dazu gehören z. B.:
- Sachschäden (u. a. Kollision mit einem anderen Boot)
- Personenschäden (u. a. ein verletzter Schwimmer oder ein Mitsegler des Dritten)
- Vermögensschäden (u. a. Nutzungsausfall des beschädigten fremden Boots)
Obwohl diese Versicherung in Deutschland keine Pflicht ist, wird sie dringend angeraten, da der Bootseigner im Falle von Schäden unbegrenzt haftbar gemacht werden könnte und sie darüber hinaus auch vor unberechtigten Ansprüchen schützt. Es geht also um gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter.
Yacht-Kaskoversicherung #
Die Koskoversicherung ist eine Sachversicherung. Sie schützt die eigene Segelyacht in der Regel sowohl vor Totalschaden als auch vor Teilschäden. Es gilt zu unterscheiden:
- Teilkaskoversicherung
Deckt Schäden am eigenen Boot ab, aber nur die, die durch bestimmte äußere Einflüsse wie z.B. Feuer, Einbruch, Vandalismus oder Naturgewalten entstanden sind. Keine Deckung bei Selbstverschulden! - Vollkaskoversicherung
Enthält die Leistungen der Teilkasko plus Schäden durch eigenes Verschulden (z. B. Kollision mit Steg, Grundberührung). Vorsätzliches Verhalten hat aber auch hier eine zentrale Bedeutung.
Eine Teilkaskoversicherung ist im Wassersport eher unüblich. Häufig ist die Rede von einer “Allgefahrendeckung” und somit von einer Vollkaskoversicherung. Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) und Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse wird i.d.R. immer Fällig und ist vom Verursacher zu tragen.
Skipperhaftpflicht #
Sie schützt den Skipper persönlich, wenn er beim Führen eines Bootes einen Schaden verursacht, etwa durch Bedienfehler, Fahrlässigkeit oder wenn eine Fehleinschätzung vor einhergeht. Üblicherweise auch, wenn Regressansprüche gegen den Schiffsführer vorliegen. Vor allem bei der Nutzung fremder oder gemeinschaftlich genutzter Boote ist die Skipperhaftpflichtversicherung unserer Meinung nach die wichtigste Versicherung überhaupt. Die Boots- und Yachtversicherung deckt solche Fälle nämlich nicht ab.
Der Leistungsumfang einer Skipperhaftpflichtversicherung kann je nach Anbieter variieren. Zusätzliche Bausteine wie z.B. ein Rechtsschutz kann unter Umständen eine sinnvolle Ergänzung sein. Private Rechtsschutzversicherungen schließen nämlich den Rechtsschutz bei Wassersportaktivitäten häufig aus.
Es empfiehlt sich verschiedene Anbieter und deren Leistungen sorgfältig zu vergleichen. Sowohl im Hinblick auf den Grundschutz als auch auf mögliche Zusatzbausteine. So lässt sich die Skipperhaftpflicht optimal auf den eigenen Bedarf anpassen und eine unter- oder überversichert vermeiden.
Warum sollte ich eine Skipperhaftpflicht abschließen? #
Ein paar gut gemeinte Gründe*:
- Ich erst dann als Führer einer Yacht haftpflichtversichert bin
- Ich vor drohenden Regressforderungen besser geschützt bin
- Ich als Skipper vor und auch mit meiner Crew abgesichert bin
- Ich verursachte Schäden unter grober Fahrlässigkeit an der genutzten Yacht mit absichern kann
- …
*Exakte Inhalte und Umfänge abhängig vom jeweiligen Versicherungsanbieter
Wichtig! #
In diesem Zusammenhang bedeutet Regress auch, dass die Versicherung zwar zunächst den Schaden übernimmt, sie sich aber einen Teil oder die gesamte Summe vom Verursacher (z. B. dem Skipper) zurückholen kann. Zum Beispiel, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Verstöße gegen Vereinbarungen oder nicht versicherte Risiken vorliegen. Ein häufiger Begriff für diesen Fall ist die Regressforderung der Versicherung oder die persönliche Haftung des Skippers.
Fazit: #
Eine Yacht-Haftpflichtversicherung ist essenziell für jedes Boot, egal wer der Besitzer ist. Sie ist nicht identisch zur Kaskoversicherung und schützt auch nicht den Skipper. Eine Yacht-Haftpflicht schützt den Bootseigner vor Dritte, die Kaskoversicherung zusätzlich auch die eigene Yacht und die Skipperhaftpflicht den Schiffsführer. Daher bist Du als GSC-Mitglied gut beraten zusätzlich eine eigene Skipperhaftpflichtversicherung abzuschließen, um auch persönlich auf der sicheren Seite zu sein