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Nutzungsordnung

Die Nutzungsordnung regelt die Nutzung des vereinseigenen Clubschiffs des Göppinger Segelclubs, nachfolgend GSC genannt. Die Nutzungsordnung verfolgt das Ziel, einen reibungslosen und sicheren Segelbetrieb bestmöglich zu gewährleisten. Die Nutzungsordnung schließt andere Regelwerke und Vorschriften nicht aus. Zur besseren Lesbarkeit ist der Begriff ‚Nutzer‘ Genderneutral zu interpretieren.
Version 2.0 – September 2022

Vertretung & Nutzer

Der GSC wird durch seinen Vorstand vertreten.
Nutzer ist ausschließlich die Person, die in der Buchung aufgeführt wird. Der Nutzer muss ein GSC Mitglied sein.

Versicherung

Für das Clubschiff existieren folgende Versicherungen:

• Haftpflicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme.
• Bootskasko-Versicherung über 41.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 520 € die bei schuldhaftem Verhalten vom Nutzer zu tragen ist.

Der Nutzer haftet (z.B. für Unfälle von Gästen) mit seiner eigenen Skipperhaftpflicht.

Nutzen

Der GSC betreibt keinen auf Gewinn ausgelegten Charterbetrieb. Die Nutzerübergabe des Clubschiffes erfolgt ohne Kontrollpflicht durch den GSC und/oder seinen Vertretern. Der Nutzer verfügt nur während der Nutzungszeit (Buchung) über das Clubschiff. Er ist nur nach Erhalt der Buchungsbestätigung dazu berechtigt das Clubschiff zu nutzen. Ausnahmen sind mit dem Vorstand des GSC abzusprechen. Während der Nutzungszeit ist die Anwesenheit des Nutzers zwingend vorgeschrieben. Der Nutzer kann sein Nutzungsrecht ausschließlich an Vereinsmitglieder übertragen.

Zustand & Verfügung

Zu Beginn der Segelsaison stellt der GSC den Nutzern das Clubschiff in einem seetüchtigen Zustand zur Verfügung. Der GSC verpflichtet sich, die während der Saison entstehenden Mängel, nach Bekanntgabe schnellstmöglich zu beheben. Bei Abbruch einer Buchung, welche nachweislich auf Grund eines vom GSC zu vertretenden schwerwiegenden Mangel zurückzuführen ist, haftet der GSC nur in Höhe der anteiligen Nutzungsgebühr. Kleine/ Zumutbare Reparaturen sind in Abstimmung mit dem Takelmeister selbst und umgehend durchzuführen. Eine Anrechnung auf Arbeitsstunden ist möglich.

Gebühren

Der GSC deckt mit der Nutzungsgebühr ab:

• Nutzung des Clubschiffes
• Einrichtung und Ausrüstung
• Liegekosten im Heimathafen Meichle & Mohr, Ultramarin
• Kraftstoffkosten
• Abnutzungsverschleiß bei verantwortungsbewusster Nutzung
• Bedingte Wartungs- und Instanthaltungskosten

Erstattung

Der GSC vereinbart einen Ersatztermin oder erstattet die Nutzungsgebühr zurück, insofern sich das Clubschiff unmittelbar vor dem Buchungszeitraum in einem nicht seetüchtigen Zustand befindet. Eine weitere Kostenerstattung oder Kostenübernahme durch den GSC oder seinen Vertretern ist ausgeschlossen.

Dokumente

An Bord befindet sich das Bordbuch (Benutzerhandbuch). Eine digitale Version kann im Mitgliederbereich der Homepage des GSC eingesehen werden. Ergänzungen und/oder Änderungen werden vom GSC schnellstmöglich nachgereicht. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, sich über die Aktualität (Versionsstand) des Bordbuchs zu informieren.

Verpflichtung

Der Nutzer verpflichtet sich dazu, sich vor Beginn der Buchung mit dem aktuellen Bordbuch wie weiteren Vorschriften vertraut zu machen und diese einzuhalten. Zu Beginn der Buchung ist die Check-in, bei Beendigung die Check-out Checkliste, durch den Nutzer vollständig auszufüllen und einzureichen. Der Nutzer ist aufgrund seiner Vereinsmitgliedschaft und seiner seemännischen Ausbildung während der Nutzungszeit für die See- und Funktionsfähigkeit des Clubschiffes eigenverantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich Mängel jeglicher Art umgehend zu melden.

Bezahlung

Der Nutzer verpflichtet sich die Nutzungsgebühr entsprechend seiner Buchung in Euro zu bezahlen. Die Höhe der Nutzungsgebühr wird nach der aktuell gültigen Gebührenordnung festgelegt. Bei Buchungsstorno hat der Nutzer kein Recht auf Rück- oder Teilerstattung der Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr wird i.d.R. über Bankeinzug entrichtet.

Fähigkeiten & Nachweise

Der Nutzer muss im Besitz des für das Fahrgebiet vorgeschriebenen Führerscheins sein und die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur Führung einer Yacht besitzen. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere der BodenseeSchO ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Der Vorstand kann von einem Mitglied, das das Clubschiff längere Zeit nicht genutzt hat oder durch Fehlverhalten auffällig geworden ist, den Nachweis seiner Kenntnisse über das Clubschiff und/oder seiner Fähigkeiten verlangen. Gegebenenfalls ist eine erneute Einweisung erforderlich.

Verantwortung

Der Nutzer trägt für seine Crew und/oder Gäste gegenüber dem GSC die Verantwortung, dass die Nutzungsordnung eingehalten wird. Der in der Buchung eingetragene Nutzer ist für den angegebenen Zeitraum für das Clubschiff verantwortlich. Unabhängig davon billigt der GSC dem Nutzer zu, sein Nutzungsrecht auf ein Mitglied des GSC, das die Bedingungen der Nutzungsordnung erfüllt, zu übertragen.

Schadenersatz

Der Nutzer hat bei Beschädigung bzw. Verlust des Clubschiffes oder dessen Ausrüstung Reparatur oder Schadenersatz zu leisten. In durch die Versicherung gedeckten Fällen haftet der Nutzer nur in Höhe der Selbstbeteiligung.

Neu- & Ehrenmitglieder

Neumitglieder sowie Führerscheinneulinge können erst nach praktischer Einweisung das Clubschiff nutzen. Die Einweisung erfolgt durch einen Vertreter des GSC. Ehrenmitglieder müssen vor Nutzung einen Nachweis über ihren aktuellen Kenntnisstand rund um das Clubschiff und ihre Fähigkeiten erbringen.

Buchung

Der Nutzer erhält per E-Mail eine Buchungsbestätigung. Im Fall einer Doppelbelegung gilt die Reihenfolge der Anmeldung – first come first serve.

Verstoße

Verstöße gegen die Nutzungsordnung können einen zeitlich begrenzten oder ganzheitlichen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit des Clubschiffes zur Folge haben. Der GSC-Vorstand behält sich das Recht auf Entzug der Mitgliedschaft vor.